Zahnersatz

Bei großen Zahndefekten oder fehlenden Zähnen wir Zahnersatz notwendig. Grundsätzlich lässt sich zwischen festsitzendem und herausnehmbaren Zahnersatz unterscheiden.

Festsitzender Zahnersatz:

Teilkronen, Kronen, Brücken und festsitzende Implantatprothetik.

Festsitzender Zahnersatz bietet im Vergleich zum herausnehmbaren Zahnersatz einen hohen Komfort. Nach einer Eingewöhnungszeit wird der Zahnersatz wie eigene Zähne empfunden. Der Zahnersatz wird auf die eigenen Zähnen oder Implantaten zementiert und lässt sich nicht herausnehmen.

Für Brücken und Kronen gibt es verschiedene Ausführungen von Vollgußkronen oder -brücken, Metallkeramik oder vollkeramische Versorgungen.

Herausnehmbarer Zahnersatz:

Die Krankenkassenleistung bei mehreren fehlenden Zähnen ist die einfache Klammerprothese. Jedoch hat diese einfache Lösung einige Nachteile: die Klammern können vor allem im sichtbaren Bereich ästhetisch stören. Zudem wird das Zahnfleisch und auch die mit Klammern versorgten Zähne geschädigt.

Kombinierter Zahnersatz wie Geschiebe- oder Teleskopprothesen bieten einen höheren Tragekomfort und sind ästhetisch wesentlich hochwertiger.

Fehlen alle Zähne, müssen alle Zähne mit einer Prothese ersetzt werden. Sie kann an keinen eigenen Zähnen mehr befestigt werden, sondern hält lediglich durch Saugkräfte. Im Oberkiefer lässt sich eine solche Versorgung in den meisten Fällen gut anpassen und ein guter Halt kann erreicht werden. Im Unterkiefer ist eine Totalprothese häufig unzufriedenstellend. Durch die Muskulatur von Zunge und Wangen verbunden mit schwindenden Knochen, ist kein fester Halt zu erreichen. Schon zwei Implantat mit einer Art Druckknopf erhöhen den Halt der Prothese erheblich und bietet somit einen guten Tragekomfort.

Kostenübernahme durch die Krankenkassen:

Bei Zahnersatz zahlen die Krankenkassen einen sogenannten Festzuschuss. Dieser ergibt sich aus der Gebisssituation. Die Krankenkassen legen je nach Anzahl der fehlenden Zähne und dem Bereich der zu versorgenden Zähne eine Kassenleistung fest und zahlen 50 - 65 % der Laborkosten. Die Höhe des Festzuschusses richtet sich hierbei nach der regelmässigen Vorsorgeuntersuchung. Je nach Einkommen kann sich der Festzuschuss auch über 65 % erhöhen. Versorgungen, die außerhalb der Krankenkassenleistung liegen, müssen vom Patienten privat getragen werden.